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Satzung

Geschäfts- und Sportordnung (Satzung) für den Skatclub „Fair-Play“ Lemgo - gültig ab März 2022

 

Der Skatclub „Fair-Play“ Lemgo ist ein nicht rechtsfähiger Verein im Deutschen Skatverband e. V. (DSkV). Er ist 1976 hervorgegangen aus dem Skatclub „Fair-Play“ Brake (gegründet 1964) und dem 1. SC Lemgo (gegründet 1972).

 

  1. Zweck des Clubs

 Ziel und Zweck ist das Skatspielen nach den Regeln des Deutschen Skatverbandes (DSkV). Dieses wird verwirklicht durch die Teilnahme an Spielabenden des Clubs sowie an Meisterschaften, Turnieren usw. der Verbandsgruppe OWL – 49, des Skatsportverbandes NRW und des DSkV. Die Mitglieder sind aufgerufen, sich dem Clubnamen verpflichtet zu fühlen und sich jederzeit für ein harmonisches Vereinsleben einzusetzen.

 

  1. Mitgliedschaft

 2.1 Die Mitgliedschaft erwirbt, wer mindestens an 4 Spielabenden teilgenommen hat, diese Satzung anerkennt und durch Abstimmung mit 2/3-Mehrheit in den Club aufgenommen wird.

 2.2 Die Mitgliedschaft endet

  1. a) durch Austritt,
  2. b) durch Ausschluss,
  3. c) durch Tod

 2.3 Zu einem Ausschlussverfahren ist ein 2/3-Mehrheitsbeschluss aller anderen Mitglieder notwendig (ggf. schriftlich).

 2.4 Nach dem Ausscheiden aus dem Club besteht kein Anspruch auf Erstattung von Vereinsgeldern.

 

  1. Organe des Clubs

 3.1 Organe des Clubs sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung (MGV)

 3.2 Der Vorstand wird alle 2 Jahre auf der MGV gewählt; er besteht aus

  1. a) dem 1. Vorsitzenden
  2. b) dem Kassenwart und
  3. c) dem Spielwart.

 3.3 Die MGV ist ausschließlich zuständig für die

  1. a) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes,
  2. b) Entlastung des Vorstandes,
  3. c) Festsetzung des Jahresbeitrages, der Spielgelder und anderer finanzieller Angelegenheiten,
  4. d) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes,
  5. e) Wahl von 2 Kassenprüfern für ein Jahr. Sie dürfen dem Vorstand nicht angehören.
  6. f) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins.

 3.4 Die MGV soll bis Ende Februar mit einer Ladungsfrist von 2 Wochen stattfinden. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Sollte die MGV nicht beschlussfähig sein, ist unter Berücksichtigung einer achttägigen Einladungsfrist eine erneute MGV einzuladen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist.

 3.5 Abstimmungen (Beschlüsse und Wahlen) erfolgen offen und mit einfacher Mehrheit, soweit nichts anderes bestimmt ist. Auf Antrag ist geheim abzustimmen.

 

  1. Spielbetrieb, Beiträge und Spielgelder

 4.1 Der Spielbetrieb findet z. Zt. mittwochs in der Gaststätte „Tönnchen“, Lemgo-Brake, Wiembecker Str.42 statt. Er kann auf einen anderen Wochentag verlegt werden. Spieljahr ist das Kalenderjahr.

Spielbeginn ist von April bis September um 19.00 Uhr und von Oktober bis März um 18.30 Uhr. Pro Spieltag dürfen nur 2 Serien gespielt werden. Die Sitzreihenfolge zu den Serien ergibt sich aus den Ergebnissen der zuletzt gespielten Serie. Ab November bis Spieljahresende wird zur 1. Serie an Tisch 1 nach Tabellenstand, zur 2. Serie nach dem oben genannten Modus gesetzt

 4.2 Der Jahresbeitrag beträgt 40,00 €. Er muss zu Beginn des neuen Spieljahres im Voraus entrichtet werden. Bei Eintritt im laufenden Spieljahr ist der Beitrag monatsanteilig zu entrichten.

 4.3 Spiellistenabrechnung: Pro Serie werden je Spieler 2,50 € erhoben. In jeder gespielten Serie werden für das 1.-4. Verlustspiel je 0,50 €, ab dem 5. Verlustspiel je 1,00 € erhoben. Für eine „Schnapszahl“ (3 gleiche Zahlen im Spielbetrieb) wird ein Euro (nur einmal pro Serie) erhoben.

 4.4 Abrechnung Fehlserien: Spieler, die an Spielabenden nicht oder teilweise teilnehmen, zahlen ein Fehlgeld von 2,50 € je Serie am nächsten Spielabend. In begründeten und vom Vorstand genehmigten Einzelfällen wird das Fehlgeld auf höchstens 60 Serien pro Spieljahr festgesetzt.

 4.5 Gäste: SF ohne Mitgliedschaft im Club zahlen Spiel- und Verlustspielgelder nach Ziff. 4.3. Sie genießen darüber hinaus keine weiteren Rechte im Sinne dieser Satzung (z.B. Teilnahme an MGV, Preisskaten und sonstigen Veranstaltungen).

 

  1. Startgelder und Spesen

 5.1 Startgelder werden nur übernommen, wenn es sich um offizielle Veranstaltungen der VG OWL (49), des LV 4 und/oder des DSkV handelt.

 5.2 Spesen werden an den 5 Ligaspieltagen sowie bei anderen VG, LV 4 und DSkV Meisterschaften/Turnieren i.H.v. 5,00 € je Serie gezahlt. Bei mehr als 2 zu spielenden Serien wird eine Verpflegungspauschale von 10 € erstattet, soweit diese nicht bereits mit dem Startgeld entrichtet wurden. Notwendige Übernachtungskosten werden übernommen.

 Fahrkosten werden pro Km von 0,15 € auf Antrag erstattet.

 

  1. Clubmeisterschaft

 Die Wertung zur Clubmeisterschaft erfordert mindestens 60 Serien im Spieljahr. Anlässlich der MGV erfolgt die Clubmeister-Ehrung. Der Clubmeister erhält die Clubmeisternadel. Die 3 Erstplatzierten erhalten einen Sach- oder Geldpreis. Jede Zweitausender Serie im Spieljahr wird mit 50 € prämiert. Über Sachpreisentscheidungen verfügt - wie in allen anderen Fällen- der Vorstand.

 

  1. Clubpokal

 An den Spieltagen zwischen Ostern und Pfingsten wird der Clubpokal ausgespielt. Dabei werden die 5 besten und die 2 schlechtesten Serien addiert. Der Punktbeste erhält den Clubpokal. Dazu und darüber hinaus gibt es 5 Geldpreise.

 

  1. Geselligkeit

 Wenigstens einmal im Jahr sollte eine familienorientierte Zusammenkunft stattfinden. Zu Weihnachten findet ein Preisskat statt, zu dem jeder Teilnehmer einen Preis erhält.

 

  1. Satzungsänderung und Auflösung des Clubs

 9.1 Die Satzung kann nur mit einer 2/3-Mehrheit geändert werden.

 

9.2 Die Auflösung des Clubs bedarf der 3/4-Mehrheit aller Mitglieder. Das Vereinsvermögen ist unter Berücksichtigung offener Forderungen zu gleichen Anteilen auf die Mitglieder aufzuteilen.

 

  1. Inkrafttreten

 Diese Geschäfts- und Sportordnung (Satzung) für den Skatclub „Fair-Play“ Lemgo tritt zum 1. März 2022 in Kraft. Ausnahme: Ziffer 5.2 tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

Gleichzeitig tritt die Geschäfts- und Sportordnung (Satzung) für den Skatclub „Fair-Play“ Lemgo vom 1. Januar 2000 einschl. erfolgter Änderungen außer Kraft.

 

 

 

Datenschutzordnung des SC Fair-Play Lemgo – VG OWL – 49, nachstehend „Club“ genannt

 

Präambel

 

Der Club verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Clubsverwaltung, der Organisation des Spielbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Clubs). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Clubs zu gewährleisten, gibt sich der Club die nachfolgende Datenschutzordnung.

 

 

  • 1 Allgemeines

Der Club verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Veranstaltungen des Clubs, der VG 49, des Landesverbandes 4 – Skatsportverbandsgruppe NRW - und des Deutschen Skatverbandes – DSkV - sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Club, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

 

 

  • 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
  1. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Club insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Clubs- bzw. Verbandsbeitrittes, Alters- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Club.

 

  1. Im Rahmen der Zugehörigkeit zur VG 49, zum SkSV NRW und des DSkV werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Spielbetrieb der Verbände beantragen bzw. sich erspielt haben (z.B. Startberechtigung, Spielerpass, Startkarte) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.

 

 

  • 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Clubaktivitäten werden personenbezogene Daten in E-Mails des Vorstandes, in schriftlichen Rundschreiben und in Internetauftritten veröffentlicht und ggf. an die Presse weitergegeben.

 

  1. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an Skatsportveranstaltungen im Einzel-, Tandem und Mannschaftswettbewerb, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, besondere Leistungen (z.B. Skatsportabzeichen), Alter oder Geburtsjahrgang.

 

  1. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

 

  1. Auf der Internetseite des Clubs werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Clubvorstände und der Funktionsträger mit Vorname (Ausnahme), Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.

 

 

  • 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Club

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Ressort Allgemeine Verwaltung (Vertreter des geschäftsführenden Vorstandes) zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.

 

Der Ressortleiter Allgemeine Verwaltung stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

 

 

  • 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
  1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Funktionsträgern im Club (z.B. Vorsitzenden, Kassenwart, Spielwart) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

 

  1. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Clubmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

 

  1. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

 

  • 6 Kommunikation per E-Mail

Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Club einen Clubeigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der Clubinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.

 

  1. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

 

 

  • 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Vorstandsmitglieder im Club, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Spielleiter, Kassenprüfer), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

 

 

  • 8 Datenschutzbeauftragter

Da im Club in der Regel mindestens 9 Personen nicht ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Club keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

 

Regelung bei mindesten 10 Mitarbeitern: Bei Die Auswahl und Benennung obliegt dem Vorstand nach § 26 BGB. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass die benannte Person über die erforderliche Fachkunde verfügt. Vorrangig ist ein interner Datenschutzbeauftragter zu benennen. Ist aus den Reihen der Mitgliedschaft keine Person bereit, diese Funktion im Rahmen eines Ehrenamtes zu übernehmen, hat der Vorstand nach § 26 BGB einen externen Datenschutzbeauftragten auf der Basis eines Dienstvertrages zu beauftragen.

 

 

  • 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
  1. Der Club unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtclub. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Spielwart als Internetbeauftragten. Änderungen dürfen ausschließlich durch den geschäftsführenden Vorsitzenden vorgenommen werden.

 

  1. Der Ressortleiter Spielwart/Internetbeauftragter ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

 

  • 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
  1. Alle Vorstandsmitglieder des Clubs dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –Weitergabe ist untersagt.

 

  1. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.

 

 

  • 11 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Clubs am 27.03.2019 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Clubs in Kraft.

 

 

Auskünfte über unseren Club und zu unserem Spielbetrieb erteilt Ihnen gern

Rainer Vathke, Laubker Weg 27, Lemgo,

Tel.: 05261-72337,

Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

 

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